Treuhänder/in mit eidg. Fachausweis
Die Inhaber/innen des Fachausweises Treuhand sind in der Lage, eine qualifizierte Funktion im gesamten Aufgabenbereich des Treuhandwesens zu übernehmen. Sie können Kunden, vor allem KMU-Betriebe, umfassend beraten.